Mit Schreiben vom 16. September 2019 stellte das Gericht die Protokolle der Beschwerdeführerin mit dem Hinweis, "dass die Protokolle nach wie vor nicht öffentlich seien und dem Kommissionsgeheimnis unterliegen", zu. Gleichzeitig wurde der Beschwerdeführerin Frist für eine Replik bis 10. Oktober 2019 gewährt. Mit Eingabe vom 26. September 2019 liess die Beschwerdeführerin eine Replik einreichen und an den Anträgen festhalten.