Am 10. September 2019 hielt das Gericht fest, dass diesem Antrag nichts entgegenstehe und ersuchte beim BVU um Einreichung der entsprechenden Unterlagen bis 3. Oktober 2019. Gleichzeitig wies das Gericht daraufhin, dass der Beschwerdeführerin anschliessend eine neue Frist für eine Replik angesetzt werde. Das BVU liess die Protokolle am 12. September 2019 beim Gericht einreichen. -4-