D.4. Mit Schreiben vom 4. September 2019 wurden die Vernehmlassung der Beschwerdegegnerin sowie die Eingabe des BVU dem Vertreter der Beschwerdeführerin zur Kenntnis zugestellt. Gleichzeitig wurde es ihm freigestellt, bis 27. September 2019 eine Replik einzureichen. D.5. Die Beschwerdeführerin liess am 9. September 2019 ausführen, das BVU habe auszugsweise Protokolle der grossrätlichen Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung, die nicht öffentlich seien, eingereicht. Sie lässt beantragen es seien alle entsprechenden Protokolle zu den Akten zu nehmen.