"1. Der Einspracheentscheid vom 27. Mai 2019 sowie die Verfügung vom 2. April 2019, mit der eine Mehrwertabgabe betreffend die Parzelle M in der Höhe von CHF 166'425 verfügt wurde, seien vollumfänglich aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass eine allfällige Mehrwertabgabe im Rahmen der am 13. Februar 2019 genehmigten Nutzungsplanrevision Q. für die Parzelle M verwirkt ist. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."