dieser handelnd durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Rechtsabteilung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau Gegenstand Mehrwertabgabe (Teilfläche der Parzelle M) -2- Das Gericht entnimmt den Akten: A. Die Einwohnergemeinde Q. führte eine Revision der Nutzungsplanung durch. Am 6. Juni 2018 hat die Gemeindeversammlung den Entwurf der revidierten Nutzungsplanung beschlossen. Der Regierungsrat genehmigte die Nutzungsplanung mit Beschluss vom 13. Februar 2019. In der Folge ist der Genehmigungsentscheid in Rechtskraft erwachsen.