8. Treu und Glauben (…), Verjährung (…) 9. Zusammenfassung (…) 10. 10.1. Einzig der zu überweisende Abfallkostenanteil kann als Obsiegen gewertet werden. Da dieser nur rund 2 % des Streitbetrags ausmacht, gilt das Unterliegen praxisgemäss als vollständiges (AGVE 2007, S. 225). Die Verfahrenskosten sind entsprechend von 508 Spezialverwaltungsgericht 2020