160, 787 mit Hinweisen). Vorliegend kennen weder das VRPG noch die einschlägigen Reglemente der Einwohnergemeinde B. einen Ausschluss der Verrechnung von Benützungsgebühren. Damit eine Verrechnung möglich ist, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst müssen Forderung und Gegenforderung zwischen den gleichen Rechtsträgern bestehen. Sodann müssen die Forderungen gleichartig sein. Zudem muss die Forderung des Verrechnenden fällig, diejenige der anderen Partei erfüllbar sein (Häfelin/Müller/Uhlmann, a.a.O., Rz. 789). Private können ihre Forderungen gegenüber dem Gemeinwesen nach Art.