2020 Kausalabgaben und Enteignungen 505 II. Kausalabgaben und Enteignungen A. Erschliessungsabgaben 62 Benützungsgebühren Strom, Wasser und Abwasser - Voraussetzungen der Verrechnung mit Forderungen der öffentlichen Hand - Vollständige Auferlegung der Verfahrenskosten bei Gutheissung in geringem Umfang (weniger als 10 %) - Parteikostenersatz bei Vertretung durch ein Mitglied des Gemeinderats der beteiligten Einwohnergemeinde