Baureife derzeit nicht realisierbare Verzinsung des Landwerts [Eigenkapitalrendite]) von der Mehrwertabgabe zu diskontieren wären (…). Nach Meinung der Beschwerdegegnerin sind diese Kosten nicht zu berücksichtigen; sie würden ohnehin von der Schätzungsungenauigkeit aufgefangen (…). 7.4.2. Ein Abzug der "wirtschaftlichen Kosten" ist im Gesetz nicht vorgesehen. Wollte man sie in der Mehrwertabgabe einrechnen, müsste man umgekehrt auch Wertsteigerungen, die das Land in der Zeitspanne zwischen der Entstehung des Anspruchs bis zur Fälligkeit erfährt, berücksichtigen. Die Fälligkeit kann auch nach der Baureife liegen (§ 28d Abs. 1 BauG).