Fr. 434.00, zusammen Fr. 15'950.00, sind von den Parteien zu je 50 % (je Fr. 7'975.00) zu bezahlen. Der Beschwerdeführerin wird der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 15'000.00 angerechnet. Der Überschuss ist ihr zurückzuerstatten. 3. Die Parteikosten werden wettgeschlagen. Zustellung - Vertreter der Beschwerdeführerin (2, für sich und zuhanden seiner Mandantin) - Vertreter der Beschwerdegegnerin (2, für sich und zuhanden seiner Mandantin) Mitteilung - Mitwirkende Fachrichterinnen - Mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde