Strasse angeschlossen werden sollen. Aus unbekannten Gründen, jedenfalls ohne Zutun der Beschwerdegegnerin, habe man auf diesen Anschluss aber verzichtet und das gesamte Areal an den nördlichen Kanal angeschlossen. Die F. AG habe Baukosten von rund Fr. 2'000'000.00 ermittelt, wovon Fr. 830'000.00 auf Sonderbauwerke infolge der Topografie entfallen seien (z.B. Fallschacht etc.). Die Aufwendungen für die Abwassererschliessung des Baugrundstücks seien Folge der speziellen Topografie, der Grösse der Parzelle und der Dimension der Überbauung. Das Baugrundstück sei gut erschlossen mit öffentlichen Abwasserleitungen.