Auf die Kanalisation entfalle damit ein Betrag von Fr. 1'822'775.25 (62.2 %) oder Fr. 219.10/Anschlusseinheit. Der Zusatzaufwand sei angefallen, weil die Beschwerdegegnerin die generelle Entwässerungsplanung sträflich vernachlässigt habe (Stellungnahme vom 13. Januar 2021 S. 4).