werden müssen (gemäss Bericht F. AG, dieser gestützt auf den GEP). Eine Beschwerde gegen diese Anordnung wäre aussichtslos gewesen, das sei gerichtsnotorisch (Stellungnahme vom 13. Januar 2021 S. 3). Die Anschlussgebühr Abwasser mache 62.2 % der Gesamtanschlussgebühren (Wasser und Abwasser) aus. Die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Wasser- und Abwasseranschluss ausserhalb der Gebäude (NPK 151, 211, 237, 241) abzüglich Konditionen, inkl. MWST hätten Fr. 2'930'506.80 ausgemacht. Auf die Kanalisation entfalle damit ein Betrag von Fr. 1'822'775.25 (62.2 %) oder Fr. 219.10/Anschlusseinheit.