und Abwasser zusammen würden lediglich rund 1.18 % der Bausumme ausmachen. Der B sei eine ungewöhnlich grosse Überbauung; heruntergebrochen auf eine Wohneinheit lägen die Anschlussgebühren in einem angemessenen Rahmen. Die GEP-Vorgaben gälten auch für andere Grundeigentümer. Daraus könne kein Härtefall abgeleitet werden (Vernehmlassung S. 12 ff., Duplik S. 7, Protokoll S. 19).