Die Finanzplanung Abwasserbeseitigung 2020-2031 weist per Ende 2031 ein Defizit von Fr. 10'670'000.00 aus. Im Gegensatz zum Spezialfinanzierungsbetrieb Wasser (Erw. 6.4.5.9.) wäre beim Abwasser die Aufrechnung des künftigen Betriebsdefizits nicht zwingend, weil die beiden Rechnungen bei Vermögensauf- und –abbau parallel laufen, was die Möglichkeit einer unerwünschten Querfinanzierung der Betriebs- durch die Investitionsrechnung in den Hintergrund treten lässt (Erw. 6.5.2.), einmal abgesehen von den auch hier geltenden Rechnungslegungsvorbehalten.