Der Finanzplan sieht für dieselbe Zeitspanne Fr. 18'660'000.00 vor (Fr. 19'630'000 – Fr. 970'000.00 [Investitionen 2020]), also Fr. 782'500.00 mehr. In diesem Umfang bestünde eine Aufrechnungsmöglichkeit (vgl. hinten Erw. 6.5.3.5.). Die als Basis genommenen 1.25 % des Anlagewerts für die Investitionsplanung sind gemäss Fachrichtern korrekt. Die von der Beschwerdegegnerin betreffend die Spezialfinanzierung Wasserwerk vorgetragenen Begründungen gelten im Übrigen ebenso für die Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung.