Die Beschwerdeführerin kritisiert, die Planung des GEP 2 habe zu lange gedauert. Sie habe deshalb eine aufwändige Erschliessung oberhalb der Hebeanlage ausführen müssen. Zwischen dem B und der Altstadt von Q. seien mehrere Bauten bewilligt worden. Es stelle sich die Frage, wofür deren Anschlussgebühren verwendet worden sei, nachdem diese das Abwasser direkt in die bestehende Leitung hätten einleiten dürfen (Stellungnahme vom 13. Januar 2021 S. 2). Die Aufstellung der GEP 2 Massnahmen und Investitionsplanung enthalte mehrheitlich Projekte für Erneuerung, Unterhalt und Betrieb des Leitungsnetzes.