In der Stellungnahme von 11. Februar 2021 ergänzte die Beschwerdegegnerin, die Akten GEP 2 seien dem Kanton im Dezember 2020 zur Vorprüfung eingereicht worden. Darin seien die detaillierten Massnahmen und ein Investitionsplan GEP 2021-2035 enthalten mit einem Gesamtvolumen von Fr 19'400'000.00. In den ersten 5 Jahren sollen Fr. 11'200'000.00, in den Jahren 5-10 weitere Fr. 6'400'000.00 und in den Jahren 11-15 Fr. 1'800'000.00 investiert werden (Stellungnahme vom 11. Februar 2021 S. 6; Protokoll S. 10). Der Entwurf der Massnahmenplanung wurde dem Gericht eingereicht (Beilage 11 zur Stellungnahme vom 11. Februar 2021).