Für den generellen Unterhalt, Sanierung und Neubau von Leitungen geht die Beschwerdegegnerin von einem Aufwand von rund Fr. 1'850'000.00 jährlich aus. Dies wird im Bericht der N. AG vom 24. September 2019 bestätigt. Der Leitungszustand ist aufgenommen und berücksichtigt (Beilage 5 zur Stellungnahme vom 17. Oktober 2019). Im Weiteren gelten gemäss Beschwerdegegnerin die detailliert aufgeführten Ausbaumassnahmen - 34 - (Neuerschliessungen) bei der Wasserversorgung analog für die Abwasserbeseitigung und zwar mit denselben Realisierungsphasen (Eingabe Beschwerdegegnerin vom 11. März 2020, S. 4).