Die Betriebsrechnung soll über die Planungsperiode einen Aufwandüberschuss von Fr. 5'200'000.00 generieren. Es mag hier offenbleiben, ob eine Querfinanzierung von der Investitions- in die Laufende Rechnung schon systematisch ausgeschlossen ist, wie von der Beschwerdegegnerin ausgeführt wird (Erw. 6.4.1.2.; und es vom SKE im Entscheid 4-BE.2017.21 vom 12. Mai 2021, S. 25 f., Erw. 9.2.2. und 9.2.3 bei einer vergleichbaren Ausgangslage akzeptiert wurde). Bliebe das Planungsdefizit der Betriebsrechnung demnach unberücksichtigt, resultierte eine Schuld von noch - 32 -