Die Gemeinden sind gehalten, die bestehenden Bauzonen zu verdichten. Das ist bei der Entwicklungsprognose ebenfalls zu berücksichtigen. Eine ungebremste Fortsetzung im gehabten Umfang scheint nach den jüngsten Zahlen eher nicht wahrscheinlich. Der mitwirkende ortskundige Fachrichter bestätigte, dass der Baudruck in der Region abnehme. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse – der Grossteil des Landes soll der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde gehören – hat es die Beschwerdegegnerin sodann in der Hand, die Bautätigkeit zu steuern. Angeblich wartet man noch auf eine neue Zonenplanung (Protokoll S. 13).