Dem widerspricht die Beschwerdegegnerin. Die Ausführungen der Beschwerdeführerin seien zu vage. Ein grosser Anteil der 55 ha gehöre der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde. Beide seien aktuell weder willens noch in der Lage, grössere Bauprojekte innerhalb des Betrachtungshorizonts zu realisieren. Die Rückläufigkeit der Anschlussgebühreneinnahmen Wasser und Abwasser würden zudem durch den Rechnungsabschluss 2020 bestätigt. Dieser Trend werde sich fortsetzen (Stellungnahme vom 10. März 2021 S. 4 f.; Protokoll S. 13).