Die Beschwerdeführerin verlangt demgegenüber in Berücksichtigung der Einnahmen der letzten Jahre eine Korrektur der Einnahmenprognose auf durchschnittlich Fr. 400'000.00 (Stellungnahme vom 20. Januar 2020). Sie macht geltend, die prognostizierte Einnahmenreduktion lasse sich nicht mit einem Mangel an unüberbautem Bauland begründen. Q. verfüge gemäss Faktenblatt Raumbeobachtung 2019 der Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt noch über rund 55 ha unüberbaute Bauzone verteilt auf alle Zonentypen. Im Vergleich zum gesamten Kanton und zur Repla (Regionalplanung) verfüge die Gemeinde damit über einen stark unterdurchschnittlichen Überbauungsgrad der Bauzone. In der