Mit allen Abweichungen, die hier nicht alle aufgeführt werden müssen, kommt die Beschwerdegegnerin auf einen Mittelbedarf von rund Fr. 1'200'000.00 pro Jahr statt der Fr. 1'000'000.00 der D. AG (Erw. 6.4.3.). Die veranschlagten Investitionsausgaben übersteigen die Empfehlungen des Fachbüros demnach um rund Fr. 2'400'000.00 (12 x Fr. 200'000.00). In diesem Umfang könnte die wohl gar optimistische Investitionsplanung der Beschwerdegegnerin gekürzt werden. Darauf wird zurückgekommen (hinten Erw. 6.4.5.9.).