Umgekehrt hat sie, wie bereits ausgeführt (Erw 6.4.5.5.), die Leitungsersatzkosten nicht in vollem Umfang übernommen, sondern für die Jahre 2020 bis 2024 durchschnittlich Fr. 500'000.00, statt Fr. 800'000.00, d.h. Fr. 2'500'000.00 weniger eingesetzt. Mit anderen Worten hält sich die Beschwerdegegnerin nicht in Allem an den Fachbericht der D. AG, was ihr selbstverständlich freisteht, solange sie sachliche Gründe dafür hat. Mit allen Abweichungen, die hier nicht alle aufgeführt werden müssen, kommt die Beschwerdegegnerin auf einen Mittelbedarf von rund Fr. 1'200'000.00 pro Jahr statt der Fr. 1'000'000.00 der D. AG (Erw.