Die Beschwerdegegnerin hat die Ausbauinvestitionen der 2. Phase (2031- 2039) bereits in den Finanzplan 2020-2031 aufgenommen. Die über den Planungshorizont hinausgehenden Investitionen der Jahre 2032-2039 machen geschätzt rund Fr. 3'500'000.00 aus (8/9 von Fr. 3'910'000.00). Umgekehrt hat sie, wie bereits ausgeführt (Erw 6.4.5.5.), die Leitungsersatzkosten nicht in vollem Umfang übernommen, sondern für die Jahre 2020 bis 2024 durchschnittlich Fr. 500'000.00, statt Fr. 800'000.00, d.h. Fr. 2'500'000.00 weniger eingesetzt.