6.4.5.6. Auffallend ist weiter, dass sämtliche Ausbauprojekte, welche im Bericht der D. AG in zwei Phasen aufgeteilt sind (bis 2030 Phase 1, bis 2039 Phase 2), im Finanzplan 2020-2031 enthalten sind. Es wurden Investitionen in der Höhe von Fr. 3'910'000.00 (Bericht D. S. 3) AG vorverschoben. Als Begründung für dieses Vorgehen gibt die Beschwerdeführerin an, man wolle verhindern, dass es ab 2023 ein Unterbruch bei den Investitionen gebe (Protokoll S. 11). Es seien keine Projekte im Finanzplan enthalten, die nicht gebaut würden. Man könne daher keine Positionen einfach "rausstreichen" (Protokoll S. 15). - 29 -