Der GWP 2012 wurde bisher in Bezug auf die Ersatzinvestitionen nicht umgesetzt. Die Fr. 800'000.00/Jahr erscheinen in der Planung 2020-2031 erstmals für das Jahr 2025 und folgende. Die Argumentation der Beschwerdegegnerin, dass sie vorab die ungenügende generelle Planung habe aktualisieren müssen, um den Investitionsbedarf zu klären, ist nachvollziehbar. Dass sie die beiden Werke (Wasserwerk und Abwasserentsorgung) parallel erneuern will, um Synergien nutzen zu können, und daher auch den Abschluss der GEP 2-Planung abwarten wollte, ist ebenfalls plausibel.