6.4.5.5. Die Erneuerungskosten werden in der Investitionsplanung Wasserwerk nicht detailliert, sondern als jährliche Pauschale aufgeführt (1.5 % der Gesamtnetzlänge). Gemäss Fachrichtern entspricht der Erneuerungssatz von 1.5 % den einschlägigen Empfehlungen (Protokoll S. 12) und wäre demnach grundsätzlich als fachlich ausgewiesen anzuerkennen. Der eingesetzte Laufmeterpreis wird allerdings als eher hoch eingeschätzt, insbesondere, wenn Synergien mit dem Abwasser genutzt werden sollen.