der Wasser- und Abwasserleitungen zu nutzen. Der Massnahmenplan des GEP 2 sei dem kantonalen Amt für Umweltschutz zur Prüfung vorgelegt worden. Nach Genehmigung des GEP 2 würden die Massnahmenlisten von Wasser und Abwasser miteinander überarbeitet. Ab 2022 gehe es dann an die Umsetzung gemäss Planung (Protokoll S. 17). Der erwähnte Massnahmenplan-Entwurf wurde dem Gericht mit Stellungnahme vom 11. Februar 2021 (Beilage 11) eingereicht.