Die Beschwerdegegnerin begründet die Steigerung der Investitionsausgaben vor allem damit, dass die Planung bezüglich der Wasserversorgung aktualisiert worden sei. Es habe sich gezeigt, dass ein erheblicher Unter- halts- und vor allem Investitionsbedarf bestehe. Grundlage der Investitionsplanung ist der GWP 2012 (Duplikbeilage) und der darauf basierende Bericht der D. AG vom 26. September 2019 (Beilage 6 zur Stellungnahme vom 17. Oktober 2019). Im Bericht der D. AG ist eine Zusammenstellung der erforderlichen Ausbaumassnahmen enthalten.