Das Gericht schaut die Entwicklung der Zahlen der Vergangenheit grundsätzlich über eine Periode von ca. 10 Jahren an. Es stellt im Übrigen aber auf den in den Jahresrechnungen ausgewiesenen Vermögensstand ab. Darin sind die Ergebnisse der vorausgehenden Jahre selbstverständlich mitenthalten. Der Blick zurück auf die jüngere Vergangenheit soll aber zeigen, ob die Betriebs- bzw. Investitionsrechnungen ausgeglichen sind bzw. wie der eine oder der andere Bereich zum zuletzt ausgewiesenen positiven oder negativen Vermögenstand beigetragen hat. Auffälligkeiten, wie vorliegend die konstant negative Betriebsrechnung, kann dann nachgegangen werden.