6.4.1.4. Die Investitionsrechnung war innert der betrachteten Vergangenheit relativ ausgeglichen. Demgegenüber hat die Betriebsrechnung mit Ausnahme der ersten beiden Jahre konstant Fehlbeträge ausgewiesen. Diese sind gemäss Beschwerdegegnerin aber beabsichtigt und sollen vorausgehende überhöhte Gebühreneinnahmen ausgleichen (mitverursacht durch den zunehmenden Kundenkreis). Eine Querfinanzierung der Betriebsrechnung über Anschlussgebühren findet nicht statt. Es wird – wie geplant – Vermögen abgebaut, zu dessen Entstehung die Benützungsgebühren beigetragen haben.