Auf eine weitere Reduktion sei verzichtet worden, um einem verschwenderischen Umgang mit dem Wasser vorzubeugen. Von 1994-2031 werde aus den Benützungsgebühren ein Finanzierungsüberschuss von Fr. 4'800'000.00 resultieren (Stellungnahme vom 11. Februar 2021 S. 5). Die Reduktion der Verbrauchsgebühren gehe nicht zu Lasten der Anschlussgebührenpflichtigen. Eine Querfinanzierung aus der Investitionsrechnung in die Erfolgsrechnung sei schon aufgrund der kantonalen Buchungsvorschriften nicht möglich (Eingabe vom 21. April 2021 S. 2). Obwohl die Zahlung der K. vor einiger Zeit erfolgt sei, sei sie zu berücksichtigen, da sich die Wasserkasse nur dank dieser habe erholen können.