Eingabe vom 21. April 2021 S. 2). Der Benützungsgebührenansatz sei per 2009 von Fr. 1.57/m3 auf Fr. 0.70/m3 gesenkt worden, weil bis dahin in der Laufenden Rechnung Ertragsüberschüsse erzielt worden seien. Danach habe es Aufwandüberschüsse gegeben, mit negativem Maximum von Fr. 616'633.75 im Jahr 2015. Die Gebührenreduktion sollte und soll die von den Konsumenten zu viel bezahlten Gebühren kompensieren. Auf eine weitere Reduktion sei verzichtet worden, um einem verschwenderischen Umgang mit dem Wasser vorzubeugen.