Bis Ende der Planperiode werde gar mit einer Schuld von Fr. 6'300'000.00 gerechnet (Stellungnahme vom 11. Februar 2021 S. 4 sowie Beilage 5 zur Stellungnahme vom 11. Februar 2021 und Beilage 2 zur Eingabe vom 10. März 2021). Die Investitionsrechnungen bzw. Investitionsplanung 1994 bis 2031 zeigten, dass bis Ende dieser Periode gar ein Finanzierungsfehlbetrag von rund Fr. 8'000'000.00 bestehe. Die Anschlussgebühren müssten eigentlich erhöht werden, um kostendeckend zu sein. Eine Querfinanzierung der Erfolgsrechnung über die Anschlussgebühren finde offensichtlich nicht statt (Stellungnahme vom 11. Februar 2021 S. 4 f.; Eingabe vom 21. April 2021 S. 2).