Einspracheerhebung eine Verletzung des Kostendeckungsprinzips möglich und werden anschliessend die Finanzplanzahlen während der Hängigkeit der Rechtsmittelverfahren massiv im Sinne einer Einhaltung des Kostendeckungsprinzips verändert – Indiz dafür kann z.B. eine Vervielfachung der geplanten Investitionen im Vergleich zu den früher tatsächlich getätigten sein –, ist aufgrund des besonderen Charakters der vorliegenden Prüfungsaufgabe (hinten Erw. 6.4.4.)