Zum Spezialfinanzierungsbetrieb Abwasser liess die Beschwerdegegnerin ausführen, dass sich auch hier aufgrund des Nettovermögens von Fr. 8'633'178.88 per 31. Dezember 2016 ein Blick auf die Finanzplanung aufdränge. Die für 2018 und 2019 vorgesehenen Investitionen könnten grob beziffert werden. Für die Investitionen der Folgejahre sei geplant, von der Gemeindeversammlung einen Kredit genehmigen zu lassen, der praxisgemäss 1.25 % des Anlagewerts betrage. Dies führe für die Jahre 2020 bis 2027 zu einer jährlichen Investition von Fr. 1'750'000.00. In Bezug auf die Investitionen hielt die Beschwerdegegnerin fest, dass das Generelle Entwässerungsprojekt 2 (GEP 2) auszuarbeiten sei.