Dies führe beim Wasser für die Jahre 2023 bis 2027 zu jährlichen Investitionen im Umfang von Fr. 800'000.00. Im Weiteren wies die Beschwerdegegnerin darauf hin, dass das Generelle Wasserversorgungsprojekt 2012 (GWP 2012; Stand 18. Februar 2013; Duplikbeilage 1) Grundlage für die Investitionen bilde. Die Ausbauplanung im Bereich Wasser sehe während des Planungshorizonts verschiedene Arbeiten und Projekte vor. Namentlich sei ein Ausbau des Pumpwerks C erforderlich und am Reservoir T seien ebenfalls Bauarbeiten vorgesehen. Zudem sei eine Verbesserung der Störungssicherheit sowie ein Ringschluss im J geplant.