In Bezug auf die Situation des Spezialfinanzierungsbetriebs Wasserwerk liess die Beschwerdegegnerin festhalten, dass aufgrund der geplanten Investitionen im Jahr 2027 ein wesentlich tieferes Vermögen als per 1. Januar 2016 ausgewiesen, zu erwarten sei. Aufgrund der Fünf-Jahres-Planung sei es möglich, die geplanten Investitionen für die Jahre 2018 bis 2022 grob zu beziffern. Für die Jahre 2023 bis 2027 sei beabsichtigt, von der Gemeindeversammlung einen Kredit genehmigen zu lassen, welcher praxisgemäss 1.5 % des Anlagewerts betrage. Dies führe beim Wasser für die Jahre 2023 bis 2027 zu jährlichen Investitionen im Umfang von Fr. 800'000.00.