Im Weiteren macht die Beschwerdeführerin Mängel bei der Investitionsplanung der Abwasserbeseitigung geltend. Die Position "Umsetzung GEP, Sanierung/Werterhalt" im Betrag von insgesamt Fr. 18'530'000.00 müsse aufgrund der bereits beim Wasserwerk erwähnten Rechtsprechung aus der Investitionsplanung gestrichen werden. Zudem seien die durchschnittlichen jährlichen Investitionseinnahmen auf mindestens Fr. 800'000.00 zu erhöhen. Das führe während des gesamten Planungshorizonts zu einer Zunahme von Fr. 4'582'000.00 im Vergleich zur Planung.