Mit Eingabe vom 20. Januar 2020 ergänzte die Beschwerdeführerin auch ihre Ausführungen betreffend die Abwasseranschlussgebühren. Sie hält fest, dass per 1. Januar 2020 von einem mutmasslichen Nettovermögen von Fr. 11'142'721.34 auszugehen sei. Das Budget 2020 mit Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2030 weise nun gar ein gesamtes Investitionsvolumen von Fr. 20'381'000.00 auf. Dies entspreche durchschnittlichen Investitionen von rund Fr. 1'698'000.00 pro Jahr. Zudem sei nicht nachvollziehbar, weshalb dem Investitionsplan 2019 bis 2030 lediglich durchschnittliche jährliche Einnahmen von rund Fr. 418'000.00 zugrunde gelegt würden.