Die Beschwerdeführerin vertritt den Standpunkt, betreffend Wasserwerk stehe die Finanzplanung zum Budget 2020 im Widerspruch zu den in der Vergangenheit getätigten durchschnittlichen Investitionsausgaben. Im Zeitraum von 2007 bis 2015 hätten diese durchschnittlich Fr. 268'209.90 betragen. Demgegenüber hätten die durchschnittlichen Investitionseinnahmen im gleichen Zeitraum Fr. 511'802.00 betragen. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb dem Investitionsplan 2019 bis 2030 lediglich durchschnittliche - 13 -