Mit Eingabe vom 20. Januar 2020 wies die Beschwerdeführerin darauf hin, dass dem Budget 2020 für die Jahre 2019 bis 2030 gar ein gesamtes Investitionsvolumen von Fr. 14'647'000.00 zugrunde gelegt worden sei. Daraus würden sich durchschnittliche Investitionen von rund Fr. 1'220'000.00 pro Jahr ergeben. Im Vergleich zum Finanzplan des Budgets 2018 entspreche dies einer Zunahme um knapp 240 % bzw. nominal Fr. 10'337'000.00. Die Beschwerdeführerin vertritt den Standpunkt, betreffend Wasserwerk stehe die Finanzplanung zum Budget 2020 im Widerspruch zu den in der Vergangenheit getätigten durchschnittlichen Investitionsausgaben.