rend sich das Finanzvolumen der Investitionsprojekte des Wasserwerks gemäss Finanzplan im Budget 2017 für die Jahre 2016 bis 2026 auf insgesamt Fr. 4'310'000.00 belaufen habe, weise der Finanzplan des Budgets 2018 betreffend das Wasserwerk Investitionsprojekte für die Jahre 2017 bis 2027 im Gesamtbetrag von Fr. 9'035'000.00 aus. Die Beschwerdeführerin hält im Weiteren fest, die auffälligen Anpassungen des Finanzplans im Budget 2018 würden grosse Zweifel an der korrekten Zuordnung von Be- triebs- und Investitionskosten gemäss den Anforderungen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung an die Anlagenfinanzierung wecken.