Die Anschlussgebühr wird anhand der installierten Sanitäreinheiten und der entwässerten Dach- und Vorplatzflächen berechnet. Hinzu kommt eine einmalige Grundgebühr (Art. 34 AR in Verbindung mit der Gebührenordnung im Anhang; Fr. 125.00 pro Anschlusseinheit).