mit Hinweisen). Will die Gemeinde die von ihr zu bezahlende MWST auf den Anschlussgebührenpflichtigen überwälzen, hat sie dies ausdrücklich im Reglement festzulegen (AGVE 1999, S. 152), wie sie es im aktuellen Abwasserreglement getan hat (vgl. hinten Erw. 3.4.). Bei der Änderung der Gebühren Wasser und Abwasser 1999 hat man von einem Tarif inklusive MWST zu einem Tarif exklusive MWST gewechselt. Dem Beschlussprotokoll der Abstimmung der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 1999 zufolge war zwar beabsichtigt, die MWST zuzüglich zu den Gebühren zu erheben. Im Reglement selbst wurde das aber nicht verankert und kann daher von den Betroffenen nicht gefordert werden.