1.4.2. Der Einspracheentscheid des Gemeinderats wurde wie üblich eingeschrieben verschickt, um den Versand und die erfolgte Zustellung nachweisen zu können. Der eingeschriebene Brief hat die Abholstelle (Postfächer Aarau) gemäss Sendungsnachverfolgung am 29. Januar 2018 erreicht. Er wurde vom Kunden, d.h. den Schärer Rechtsanwälten, Aarau, am 29. Januar 2018 entgegengenommen (so auch Zustellliste). Eine frühere Entgegennahme durch das Büro des Rechtsvertreters ist daher ausgeschlossen.