K.2. Die Beschwerdeführerin lehnte den Vorschlag mit Schreiben vom 13. November 2020 ab und bat um Fortsetzung des Verfahrens. Die Beschwerdegegnerin verzichtete daraufhin auf eine Stellungnahme zum gerichtlichen Vorschlag (Schreiben vom 19. November 2020). -6- L. Das SKE verfügte, wie angekündigt (Protokoll S. 25), weitere Beweisauflagen an beide Parteien (Beweisbeschluss vom 20. November 2020). M.1. Die Beschwerdeführerin ersuchte das Gericht mit Schreiben vom 25. November 2020 um Zustellung des Verhandlungsprotokolls. Dem Wunsch kam das SKE am 26. November 2020 nach (Protokoll an beide Parteivertreter).