I. Am 28. April 2020 stellte das Gericht den Parteien den für einen gleichgelagerten Fall eingeholten Amtsbericht des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) vom 11. März 2020 zur Kenntnis und freiwilligen Stellungnahme zu. Die Beschwerdegegnerin liess sich mit Eingabe vom 20. Mai 2020 kurz dazu vernehmen; die Beschwerdeführerin verzichtete vorderhand auf eine Stellungnahme (Schreiben vom 22. Mai 2020). Die Schreiben wurden der jeweiligen Gegenseite zur Kenntnis gebracht und die Parteien gleichzeitig informiert, dass die anstehende Verhandlung erst nach den Sommerferien stattfinden könne (Schreiben vom 25. Mai 2020).